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Hier sind die vier Westmärker Stände erklärt und beschrieben. Jedem Stand sind "Wünsche" zugeordnet, Rechte oder Änderungen an bestehenden Rechten - um die eigene Macht und die Möglichkeiten zu erweitern. Jeder Stand hat einen Kommentar in kursiv erhalten, der erklärt ansatzweise, was die Idee dahinter ist.

Zugehörigkeit, Rechte, Pflichten[]

Mitglied eines Standes ist jeder Westmärker. Die Zugehörigkeit der Eltern wird an Kinder vererbt. Eine Ausnahme sind Klerus und Gelehrte, die jeweils Leute in ihren Stand aufnehmen, und zwar die Gelehrten Gelehrte und der Klerus Kleriker. Niemand besitzt etwas in der Westmark, ohne Mitglied eines Standes zu sein.

Rechte sind Privilegien. Ebenso ist das "Recht" ein "Anrecht auf etwas", aber nicht der Anspruch darauf. Rechte hat ein Stand nur, wenn er sie niedergeschrieben hat.

"Die Ordnung der Stände erhalten" ist als Pflicht für jeden Stand notiert. Damit ist immer die Aufgabe gemeint, seine eigenen Recht zu verteidigen. Wollen andere diese für sich ebenfalls beanspruchen, so muss dagegen angegangen werden – es ist nicht unehrenhaft, dies - als letztes Mittel - auch mit Waffengewalt zu tun. Im Zweifel ist es Aufgabe jedes Standes, auch mit Gewalt, diese Ordnung durchzusetzen.

Die vier Stände[]

Adel – Wehrstand[]

Pflichten: Muss Schwert, Schild und Rüstung und ein Pferd oder Schiff besitzen und führen. Muss Gefolgschaft leisten, sowohl am Hoftag als auch im Heerzug. Die Ordnung der Stände erhalten. Muss als Lehensherr seine Untergebenen beschützen.

Rechte: Lehen erhalten und als Afterlehen weitergeben. Hat ein Anrecht auf Gastlichkeit. Hat das Recht zu richten.

Bauern und Tagelöhner – Nährstand[]

Pflichten: Müssen Wehr- und Frondienst leisten. Der Wehrdienst darf nicht zur Erntezeit erfolgen. Die Ordnung der Stände erhalten.

Rechte: Dürfen Landwirtschaft (Hufrecht) betreiben. Dürfen mit Schafen handeln. Dürfen Fischerboote nutzen. Sind in der Wahl des Zehnt frei (Silber, Naturalien, Arbeitsdienst). Legen Erntezeiten für ein Gut fest. 

Priester und Gelehrte - Lehrstand[]

Pflichten: Müssen Wehrdienst leisten. Priester sorgen unablässig für das geistliche Wohl aller Stände. Gelehrte sorgen unablässig für das Lernen aller Stände. Müssen Frondienst leisten. Die Ordnung der Stände erhalten.

Rechte: Priester und Gelehrte entscheiden jeweils, wer zu ihrem (Teil-)Stand gehört. Haben das Recht zu richten, anstelle eines Adligen.

Handwerker und Händler - Arbeitsstand[]

Pflichten: Müssen Wehrdienst leisten. Die Ordnung der Stände erhalten.

Rechte: Dürfen Gilden/Zünfte mit Monopolen bilden. Haben das Anrecht auf feste Läden und den Fernhandel 

Lehen, Steuern und Richter[]

Haushalt und Lehensleute[]

Lehensleute sind all jene, die ein Gut als Lehen erhalten haben. Ihre Verpflichtungen als Lehensnehmer sind nebst Zehnt entweder eindeutig festgelegt oder nicht vorhanden.

Angestellte, "Haushalt" sind all jene, die jemand beschäftigt. Diener, Knechte, Kämmerer, Wächter, Träger, Einschenker und Braumeister. Die werden bezahlt, etwas zu tun, was dem Arbeitgebenden nicht erlaubt wäre.

Lehen[]

Ein Gut (Land, Amt, Recht) wird an den Lehensnehmer verlehnt. Dieser bewirtschaftet es, darf es – als Adliger – auch weiter verlehnen. Lehen werden an die Nachkommen vererbt. Damit, so die Idee, entsteht die Möglichkeit, den Standespflichten und den Lehenspflichten nachzukommen.

Steuern heissen "Zehnt". Üblicherweise zahlt ein Lehensnehmer seinem Lehensherr den zehnten Teil seines Ertrages. Das hat nichts mit den Ständen zu tun, Abgaben (Silber, Naturalien) wird über das Lehenssystem geregelt.

Gerichtswesen[]

Schöffengericht. Nur der eigene Stand stellt Schöffen. Der eigene Herr aus dem Adel richtet, mit Ausnahme der Gelehrten und Priester, die ihre Richter selber bestellen.

Spielhinweise[]

Spielhinweise: Was kann man IT machen, um selber etwas zu erreichen und die Westmärker Gesellschaft lebendig zu halten?

"Die Ordnung der Stände erhalten" ist als Pflicht für jeden Stand notiert. Damit ist immer die Aufgabe gemeint, seine eigenen Recht zu verteidigen. Wollen andere diese für sich ebenfalls beanspruchen, so muss dagegen angegangen werden – es ist nicht unehrenhaft, dies - als letztes Mittel - auch mit Waffengewalt zu tun. Im Zweifel ist es Aufgabe jedes Standes, auch mit Gewalt, diese Ordnung durchzusetzen. Dass wir dabei moderne Gedanken ignorieren, ist uns bewusst. Das ist Absicht.

Jeder der vier Stände hat Privilegien, die nur er hat - und er möchte aber gerne mehr davon. Dabei geht es ganz profan um die eigene Macht, purer Opportunismus. Deshalb kann jeder Stand (bzw, seine Charaktere), sich Wünsche aneignen:

Adlige[]

Kommentar: Westmärker Adel zu sein heisst, in erster Linie selber Schild und Schwert zu führen und als Heer und Verwaltungsobrigkeit zu dienen. Das Lehen erhalten Adlige, damit sie die Kriegerfunktion ausüben können.

  • Wünsche: Das Recht, Fernhandel zu treiben soll auch dem Adel angedeihen.
  • Wünsche: Der Herzog zahlt eine jährliche Pension an all jene, die Schiff oder Pferd unterhalten.
  • Wünsche: Wollen mit eigenen Schiffen auf der Hochsee zum Walfang fahren dürfen.

Bauern[]

Kommentar: Vor allem die beiden Rechte sichern Exklusivität – das Schaf und das Fischerboot bilden die Grundlage der westmärkischen Wirtschaft, dadurch dass der Stand das Recht darauf hat, ist er unabdingbar. Bestimmt gibts da zahlreiche Ausnahmen, wie "Hausgarten eines Handwerkers" und "Klostergarten" und so Kram. Nicht jede Geranienkiste kann als "Landwirtschaft" gelten. Die Schafs- und Fischprodukte hingegen; Wolle und Lebertran und so, sind natürlich nicht gemeint. "Wahl des Zehnten frei" soll den "Freien Bauer" mit "Stolz auf sich" ermöglichen. Bei anderen Lehensnehmern kann der Zehnt als Silber festgeschrieben werden, aber Bauern wählen, wie sie es zahlen. Das führt zu Diskussionen, wieviel was Wert ist. Sie legen die Erntezeit für jedes Gut fest – meistens ist das nicht so kompliziert, weil Weizen nunmal reif ist, wenn er reif ist. Aber bei schlechten Herren kann sich die Erntezeit durchaus auch mal ne Woche ausdehnen.

  • Wünsche: Frondienst, derzeit nach Gusto des Herrn, auf "Ein Wochenende im Monat, zwei Wochen im Jahr" beschränken.
  • Wünsche: Schafshandel garantieren lassen
  • Wünsche: Wehrdienst muss nur einer der Familie leisten

Gelehrte[]

Kommentar: Der Wehrdienst meint hier, dass Standesangehörige niemals "ausserhalb" eines Konfliktes stehen, sondern mitzumachen haben. Ob das "Feldgeistliche und Heiler" sind oder ob sich die Bande im Kriegsmaschinenbau versucht, spielt keine Rolle.Die beiden "täglichen", unablässige auszuübenden Pflichten sind dazu gedacht, dass entsprechende Charaktere auf Platz, an einem Con etwas tun.Ob das Frondienst ist oder als Arbeit für Geld gemacht wird, sei dahingestellt. 

  • Wünsche: Wollen Nachlehen vergeben dürfen.
  • Wünsche: Wollen in "gelehrten Berufen" selber Gilden – Monopole – bilden dürfen.
  • Wünsche: Wollen einen eigenen Zehnt von allen erhalten, die ihrer Sorge unterstehen.
  • Wünsche: Wollen eine Befreiung vom Wehrdienst.
  • Wünsche: Wollen den Frondienst gestrichen haben.

Handwerker[]

Kommentar: Monopole ermöglichen eine ganze Menge Spielansätze – bspw als Stromänner für fremde Händler arbeiten oder auch Lizenzen vergeben. Und ganz wichtig, der Grundsatz: "Nein, in der Westmark stellen wir unser Zeugs selber her, du darfst nicht". Es braucht allerdings den Willen, "Freie Marktwirtschaft" nicht als Nonplusultra zu verstehen, sondern als Feind, der eigene Gewinne schmälern kann. Klassisches Städte können so eine grosse Macht herausbilden. "Feste Läden" sind Ladenlokale, Häuser für den Verkauf, derartiges. Alle anderen müssen auf den Markt fahren. 

  • Wünsche: Wollen nur defensiv, im eigenen Land Wehrdienst leisten ("Landlibell")
  • Wünsche: Wollen auch das Recht, mit Schafen zu handeln.
  • Wünsche: Wollen Marktrechte vergeben (Statt des entsprechend belehnten Adligen)
  • Wünsche: Wollen verbriefte Rechte für Zölle zu erheben
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