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Ein Hofritter bezeichnet einen adeligen, landlosen Vasallen, welcher am Hofe seines Herrn/seiner Herrin dient. Ein solcher Hofritter des Herzogs/der Herzogin der Westmark hat Anspruch auf einen Knecht (Teil der Entlöhnung, ergo Bezahlung aus der Staatskasse). Weiterhin kann ein Hofritter durch seinen Unterhalt (Betrag x, wird nicht näher definiert) weitere Knechte in seinen Dienst nehmen, so er es denn finanziell vermag. Der Unterhalt erlaubt einem Ritter einen standesgemässen Lebenswandel. Ob er sich eine Knappen nehmen will, ist seine persönliche Angelegenheit, da dies unter gegenseitiger Gefälligkeit läuft, ebenso wie er einen solchen Knappen unterhält.

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